Kompetente und effiziente Rechtsberatung:
eine erfolgreiche Kombination

Professionelle Rechtsberatung ist heute für mittelständische Unternehmen ein unverzichtbarer Erfolgsfaktor und eine absolute unternehmerische Notwendigkeit. Zum einen sind Verträge und deren Umsetzung oft hochkomplex. Zum anderen können Probleme aus Vertriebsverträgen oder der Produkthaftung durchaus existenzgefährdende Ausmaße annehmen. 

Die Kanzlei Gebhardt steht eng an der Seite ihrer mittelständischen Mandanten. Wir bringen unsere umfassende Kompetenz aus der langjährigen Tätigkeit in internationalen Großkanzleien mit der tiefen Kenntnis der Belange des Mittelstands zusammen. Persönlich, effizient, schnell, aktuell und international – so muss Rechtberatung im Mittelstand sein. Wo Großkanzleien strukturell, atmosphärisch und finanziell nicht passen wollen, entscheiden sich Mandanten für uns als Rechtsberatung für den Mittelstand.

Konsequent auf mittelständische Anforderungen ausgerichtet

Sehen Sie die Kanzlei Gebhardt als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung. Das bedeutet: Wir sind nah genug dran für einen kurzen Draht. Gleichzeitig arbeiten wir eigenständig im Hintergrund und tun vieles, um Rechtsfragen so sauber und pragmatisch zu lösen, dass diese Sie und Ihre Geschäftsabläufe möglichst wenig aufhalten oder stören. Schließlich zählt für Sie Ihr Kerngeschäft.

  • Außerordentliche Expertise mit 15 Jahren Er-
    fahrung in der Betreuung von mittelständischen
    Unternehmen bis hin zu Weltkonzernen
  • Persönliche Betreuung mit kurzen Wegen
    und effizienten Abläufen
  • Konsequentes Ausloten und Realisieren von au-
    ßergerichtlichen Einigungen
  • Leistungsstarkes Netzwerk für Rechtsfälle im
    internationalen Rahmen

Vertrauen Sie auf die Kompetenz, die aus Erfahrung und Qualifikation erwächst

Vertrauen entsteht aus erfolgreicher und zuverlässiger Zusammenarbeit. Wir bringen unseren ganzen Erfahrungsschatz aus der Vertretung von mittelständischen Unternehmen bis hin zu Weltkonzernen und der langjährigen Arbeit in Großkanzleien voll für Sie ein. Im Ergebnis werden Sie uns auch hochkomplexen Aufgaben gewachsen sehen. Sie profitieren von der Kompetenz der Großen – und gleichzeitig von persönlicher und individueller Betreuung. Wir lernen Sie und Ihr Unternehmen kennen und machen Ihre Herausforderungen zu unseren. Deshalb sehen uns unsere Mandanten als die kleine Großkanzlei.

Auch in internationalen Fällen vertreten wir Sie selbstverständlich auf hohem Niveau. Über die Zulassung als Anwalt in New York (Attorney at law) hinaus nutzen wir unser sorgfältig aufgebautes Netzwerk internationaler Kanzleien und stellen je nach Anforderung die richtigen Teams zusammen. Wir bleiben dabei immer Ihre Ansprechpartner.

Wir setzen auf außergerichtliche Einigungen

Prozessieren um jeden Preis? Den zahlt dann oft der Mandant. Unsere Kanzlei setzt wo es geht auf die außergerichtliche Einigung – die in den meisten Fällen für die Beteiligten die größten Vorteile bringt. 

Aus langjähriger Erfahrung kennen wir die Abläufe und die Akteure und sind in der Prozess- und Schiedsverfahrensszene bestens vernetzt. So können wir schon vorab die Chancen fundiert abschätzen und dann die Weichen für eine gute und schnelle Einigung stellen. Wo diese nicht möglich ist, vertreten wir Sie mit voller Konsequenz und Entschlossenheit vor Gericht und Schiedsgericht.

 

Vertriebsrecht, Produkthaftungsrecht und Streitschlichtung
– gut beraten und stark vertreten

Ihre Anforderungen bestimmen unsere Leistungen. Wir beraten und vertreten Sie hoch professionell in Vertragsangelegenheiten und konkreten Streitfällen auf nationaler und internationaler Ebene. Möglichst lassen wir es aber nicht soweit kommen. So beraten wir Sie zu Streitvermeidungsstrategien und engagieren uns für außergerichtliche Einigungen. In den unternehmerisch hochrelevanten Bereichen Vertriebsrecht und Produkthaftungsrecht liegen zudem besondere Stärken unserer Kanzlei.

Streitschlichtung/Prozesse
Schiedsverfahren
  • Risikobewertung bei Aufkommen von Streitigkeiten
  • Entwicklung von Streitvermeidungsstrategien
  • Vertretung in alternativen Streitbeilegungsprozessen (z.B. Mediation)
  • Entwicklung der effizienten und zielführenden Prozessstrategie
  • Beratung zur richtigen Strategie in internationalen Prozessen
  • Vertretung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten
  • Schlichtung von Streitigkeiten unter Gesellschaftern
  • Schlichtung von Streitigkeiten in WEG-Sachen
Recht der USA
  • Vorbereitung auf das USA Geschäft
  • Beratung bei Haftungsfällen in den USA
  • Vertretung von Unternehmen in Pre-Trial-Discovery Verfahren
Vertriebsrecht
  • Ausarbeitung Prüfung und Risikobewertung von nationalen und internationalen Werk- und Liefer-verträgen 
  • Ausarbeitung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise 
  • Beratung zu Ausgleichszahlungen bei Handelsver-tretern und Vertragshändlern
  • Gestaltung von Vertriebssystemen
Produkthaftung
  • Präventive Beratung
  • Produktscreening unter Haftungsgesichtspunkten
  • Produkthaftungsschulungen
  • Steuerung und Prüfung von Rückrufaktionen 
  • Prüfung von Produktionsabläufen 
  • Sicherheitsconsulting

Aktuelles Wissen schwarz auf weiß

Vertriebsrecht, internationales Vertragsrecht und Produkthaftungsrecht sind unsere Welt. Wir nehmen zu aktuellen wichtigen Rechtsthemen aus diesen Bereichen u.a. mit ständigen Seminarreihen und anderen Veröffentlichungen Stellung. Darin finden Unternehmer wertvolle Informationen und Einschätzungen zu Neuerungen und Änderungen.

Informationen und Know-how – persönlich und aus erster Hand

Hier finden Sie unsere aktuellen Seminar- und Vortragsangebote. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

8./9. November 2018 Referent des Seminars "Arbeitsrecht für technische Führungskräfte" in Düsseldorf (nähere Informationen unter www.vdi-wissensforum.de)

7./8. Juni 2017 Arbeitsrecht für technische Führungskräfte, Düsseldorf (nähere Informationen unter www.vdi-wissensforum.de)

21. September 2017 Rechtswissen für die Vertriebsabteilung.

12./13. Oktober 2017 Arbeitsrecht für technische Führungskräfte, München (nähere Informationen unter www.vdi-wissensforum.de)

19. Oktober 2017 Rechtswissen für die Einkaufsabteilung

16. November 2017 Produkthaftungsrecht für Mittelständler

22./23. Januar 2017 Arbeitsrecht für technische Führungskräfte, Stuttgart (nähere Informationen unter www.vdi-wissensforum.de)

Für Sie am Puls der Entwicklung

Wissenswertes und Aktuelles aus der Welt des Rechts, relevante Fälle aus der Praxis: für Sie ausgewählt, zusammengestellt und kommentiert.

12. Dezember 2018: Das "Handbuch Unternehmenskauf" ist jetzt in der 9. Auflage erschienen. Das Kapitel "Unternehmenskäufe vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten" wurde von Dr. Denis Gebhardt verfasst. Das Handbuch kann unter folgendem Link bezogen werden: https://www.otto-schmidt.de/handbuch-unternehmenskauf-9783504455583.html

 

24. April 2017: Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 8. Februar 2017 (Az. 12 U 101/16) entschieden, dass eine KFZ-Fachwerkstatt Rückrufaktionen eines Herstellers der von ihr betreuten KFZ-Modelle kennen und den Kunden bei beauftragten Inspektionsarbeiten auf eine für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs bedeutsame Rückrufaktion und die insoweit gebotenen Reparaturen hinweisen muss.

21. April 2017: Tesla ruft weltweit 53.000 Fahrzeuge der Modelle S und X, die im Zeitraum Februar bis Oktober 2016 gebaut wurden, wegen potentieller Probleme mit der Handbremse zurück. Das Unternehmen bezeichnet dies als eine reine Vorsichtsmaßnahme und verweist darauf, dass es bislang keine Unfälle und damit auch keine Verletzten gab.

30. März 2017: Das Versicherungsunternehmen Allianz hat 100.000 Haftpflicht-Schadenfälle aus den Jahren 2011 bis 2016 untersucht. Laut seiner Pressemitteilung vom 30. März 2017 ist mit höheren Haftungsschäden aus Umwelt-, Cyber-, Produktmangel- und Rückrufrisiken zu rechnen. In Deutschland verursachen Produkt- und Qualitätsmängel 78% des Schadensvolumens.

21. März 2017: Produkthaftung für Softwarehersteller: Die CDU plant ein Gesetz zur Produkthaftung für mangelhafte Software. In der Tat ist es derzeit schwierig, einen Softwarehersteller wegen fehlerhafter Software in die Produkthaftung zu nehmen. Dies soll dem Geschädigten durch das Gesetz erleichtert werden.

23. Februar 2017: Gemäß einem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23. Februar 2017 (Az. 6 U 31/16) muss der Automobilhersteller KIA externen Ersatzteilhändlern keinen umfassenden Zugriff auf seine Datenbanken gewähren, damit die Händler die Daten elektronisch weiterverarbeiten können. KIA gibt diese Daten über eine Internetseite heraus, was nach Auffassung des Gerichts ausreichend ist. Es wird davon ausgegangen, dass Revision eingelegt wird und der Fall auch dem EuGH vorgelegt werden wird.

Der direkte Kontakt zu Gebhardt Legal

Sie möchten Kontakt mit uns aufnehmen? Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

 

 

Schreiben Sie uns oder rufen Sie direkt an. Wir sind gerne persönlich für Sie da.  

 

Gebhardt Legal

Dr. Denis Gebhardt, LL.M.

Rechtsanwalt / Attorney at Law (New York)

Lindemannstraße 47
40237 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211 96834830
Telefax: +49 (0)211 96834831
Mobil: +49 (0)160 5803093
E-Mail: [email protected]

 

Impressum

Angaben nach § 5 Telemediengesetz

 

Anbieter


Dr. Denis Gebhardt, LL.M. (McGeorge)
Rechtsanwalt I Attorney-at-Law (New York)
Lindemannstraße 47
40237 Düsseldorf
Telefon: +49 211 96834830
Telefax: +49 211 96834831
E-Mail: [email protected]
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE308748661
Sitz: Düsseldorf
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Staat der Zulassung: Deutschland
Weitere Zulassungsstaaten: New York (www.nysba.org)


Aufsichtsbehörden

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Telefon: +49 211 495020
Telefax: +49 211 4950228
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de
Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) abrufbar


Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der HDI Versicherung AG in 30650 Hannover


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